Das Drei-Schichten-System

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Basisversorgung (Gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente)
Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, ist eine Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland, die insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und Personen mit hohem Einkommen attraktiv ist. Sie wurde nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt, der das Konzept mitentwickelt hat. Die Rürup-Rente ist Teil der ersten Schicht des Drei-Schichten-Systems der Altersvorsorge und hat einige Gemeinsamkeiten mit der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Zusatzversorgung (betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente)
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Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern verschiedene Formen der Altersvorsorge an, zum Beispiel durch Direktzusagen, Pensionskassen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen. Die Beiträge zur bAV werden oft vom Arbeitgeber (ggf. mit Eigenbeiträgen des Arbeitnehmers) finanziert und bieten steuerliche Vorteile.
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Riester-Rente: Diese staatlich geförderte private Altersvorsorge steht vor allem Arbeitnehmern und Beamten offen. Die Riester-Rente wird durch staatliche Zulagen und Steuervorteile gefördert, wobei Sparer regelmäßige Beiträge leisten.
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Private Altersvorsorge
Die dritte Schicht umfasst alle Formen der privaten, ungeförderten Altersvorsorge. Hierzu gehören private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, Sparpläne, Aktieninvestitionen und andere Kapitalanlagen.
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Flexibilität: Diese Form der Vorsorge ist freiwillig und bietet den größten Spielraum bei der Gestaltung und Auswahl der Vorsorgeprodukte.
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Steuerliche Behandlung: Es gibt keine direkte staatliche Förderung, allerdings können Erträge aus Kapitalanlagen teilweise steuerlich begünstigt werden, zum Beispiel durch die Abgeltungssteuer.