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Die Krankenversicherung in Deutschland 

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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Pflichtversicherung: Die Mehrheit der Bevölkerung ist in der GKV versichert, da sie für Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (Versicherungspflichtgrenze) verpflichtend ist.

  • Solidarprinzip: Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen. Höhere Einkommen zahlen mehr, aber alle erhalten die gleichen Leistungen.

  • Familienversicherung: Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitversichert werden.

  • Leistungskatalog: Der Leistungskatalog der GKV ist weitgehend einheitlich und wird vom Gesetzgeber festgelegt. Es gibt allerdings Unterschiede bei den Zusatzleistungen der einzelnen Krankenkassen.

  • Krankenkassen: Es gibt eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, Barmer, TK), die teilweise unterschiedliche Zusatzleistungen anbieten.

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Private Krankenversicherung (PKV)

  • Freiwillige Versicherung: Selbstständige, Beamte und Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können sich privat versichern.

  • Äquivalenzprinzip: Die Beiträge richten sich nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewünschten Leistungen. Jüngere und gesündere Personen zahlen in der Regel weniger.

  • Individuelle Leistungen: Versicherte können den Umfang ihrer Versicherung weitgehend selbst bestimmen. Die PKV bietet oft erweiterte Leistungen an, die über den GKV-Katalog hinausgehen.

  • Keine Familienversicherung: Jede Person muss einzeln versichert werden, was in Familien mit mehreren Mitgliedern teurer sein kann.

  • Rückstellungen: PKV-Versicherte zahlen in der Regel höhere Beiträge im Alter, da Rückstellungen für später anfallende Kosten gebildet werden.

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Sonderformen

  • Beihilfe für Beamte: Beamte erhalten vom Staat eine Beihilfe zu ihren Krankheitskosten, die einen bestimmten Prozentsatz der Kosten abdeckt. Für den Rest müssen sie sich privat versichern.

  • Krankenkassen der freien Berufe: Es gibt spezielle Kassen für bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. Ärzte oder Künstler, die in einem speziellen System versichert sind.

  • Freiwillige gesetzliche Versicherung: Selbstständige und Personen, die aus der Pflichtversicherung in der GKV herausfallen, können sich freiwillig in der GKV versichern.

  • Studentenversicherung: Studenten sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung der GKV versichert, danach gibt es spezielle vergünstigte Tarife für Studenten.

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